Herzlich willkommen.
Wir
sind eine bundesweit tätige spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main.
Unsere Tätigkeit umfasst das gesamte Arzt- und
Medizinrecht, von der Haftung bis zum ärztlichen Berufsrecht
oder
Zulassungs- und Abrechnungsfragen. Auch die Änderungen durch
die Gesundheitsreform beschäftigen uns sehr.
Die Neuregelungen haben in der Vergangenheit bereits zu erheblichen
Veränderungen auf dem Gesundheitsmarkt geführt und
werden
dies auch zukünftig tun. Die
flächendeckende Gründung
von medizinischen Versorgungszentren übt vorallem in
ländlichen Gebieten Druck auf die niederglassenen
Ärzte aus.
Die seit Beginn des Jahres 2007 bestehende Erlaubnis einer
Zweigpraxis und die Vereinfachung der Anstellung von Ärzten
und
Zahnärzten führt dagegen überall zu einem
steigenden
Konkurrenzdruck, dem die niedergelassenen Mediziner durch aktives
Handeln begegnen müssen. Wir beraten Sie umfassend
über
die Möglichkeiten und die rechtssichere Durchführung
neuer
Kooperationen und Zusammenschlüsse.
Unsere
Kompetenz und Erfahrung haben wir der langjährigen
Tätigkeit
in dieser speziellen Materie zu verdanken. Zu unseren
Mandanten gehören Krankenhäuser, Medizinische
Versorgungszentren
(MVZ),
Ärzte und Zahnärzte sämtlicher Fachbereiche,
sowie auch
Patienten. Bei Letzteren prüfen wir jedoch vor der
Mandatsannahme, ob eine Interessenkollision zu anderen Mandaten
besteht.
Des weiteren beraten wir medizinische Verbände und
Berufsvertretungen oder deren Mitglieder, wie bspw. die des
Freien
Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ).
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das
Internet-
und Medienrecht dar. Hier befassen wir uns vor allem mit Wettbewerbs-
oder Markenrechtsverstößen, sowie der Durchsetzung entsprechenden Rechtsschutzes.
Dr. Ernst-R. Rohde
Jost Peter Nüßlein
Fachanwälte für Medizinrecht
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