Wer sich mühsam seine Firma aufgebaut hat, wird es nur ungern sehen,
wenn die eigene Arbeit von Konkurrenten einfach kopiert wird oder dieser
ihm mit anderen unlauteren Mitteln seine Kunden abwerben.
Klare
Wettbewerbsverstöße sind Dumpingangebote, bei denen Waren unter dem
Einkaufspreis verkauft werden oder Werbeangebote Versprechungen
enthalten, die der Werbende gar nicht erfüllen kann, weil z.B. von der
angepriesenen Ware nur wenige Stück vorhanden sind.

Im
Internet spielen dagegen andere Wettbewerbsverstöße die Hauptrolle.
Grundsätzlich ist jeder Anbieter im sogenannten "Fernabsatz" dazu
verpflichtet die mittelerweile unfangreichen gesetzlichen Vorgaben
einzuhalten. Hierzu gehört die Angabe der Kommunikationsmittel, wie
Emailadresse und Kontaktadresse im Angebot, der korrekte Hinweis auf
das bestehende Widerrufsrecht, dessen Abwicklung und Rechtsfolgen,
etc.. Verstößt ein Anbieter gegen diese Vorschriften, verhält er sich
wettbewerbswidrig und kann, z.B. mittels Abmahnung, auf Unterlassung in
Anspruch genommen werden.
Des weiteren sollten AGB´s auf
unwirksame und rechtswidrige Klauseln überpfüft sein. Die Verwendung
solcher Klauseln in AGB´s führt nämlich nicht nur zur Unwirksamkeit der
Regelung, sondern berechtigt Konkurrenten auch zur kostenpflichtigen
Abmahnung.
Problematisch ist es auch, die Angaben auf den
Seiten der Konkurrenten einfach zu kopieren. Zum einen wird der "neue"
Verwender der Texte nicht wissen, ob die Regelungen tatsächlich
kompetent erstellt wurden und auch dem derzeitigen Stand der
Rechtssprechung entsprechen, weshalb er auch weiterhin mit dem stetigen
Risiko der Abmahnung leben muß. Zum anderen können derartige Kopien
einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen. Wer glaubt, daß das
ohnehin keiner merkt, irrt gewaltig. Man braucht lediglich einen
markanten Satz in die Suchmaschine Google eingeben und findet sofort
alle Webseiten oder Angebote, in welchen der Satz enthalten ist. Einem
auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt ist es daher bspw. leicht möglich zu überprüfen, ob die von ihm
angefertigten Texte auch auf Seiten vorhanden sind, zu denen kein
Mandantsverhältnis besteht. Gleiches gilt natürlich auch für jeden
Webseitenbetreiber, der wissen möchte, ob die von ihm verfassten
Inhalte von Unberechtigten genutzt werden.
Wessen geistiges
Eigentum kopiert wird oder wer mit ansehen muß, daß Konkurrenten mit
unlauteren Mitteln agieren, der sollte sich dagegen wehren und sich
zunächst von einem Anwalt beraten lassen. Für die Beratung kann
eine Pauschale vereinbart werden, durch welche die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit stets überschaubar sind.